Die Verjährung behördlich feststellbarer Ansprüche am Beispiel von § 6 Abs. 6a VermG
Der Beitrag geht der Frage nach, wann zivilrechtliche wie auch
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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Der Beitrag beschäftigt sich kritisch mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte
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Der Beitrag enthält einen Aktenvortrag für das Assessorexamen im Bereich