Das Zitiergebot des Art. 80 I 3 GG und Probleme des Erlasses von „komplexen Artikelverordnungen“
Der Verordnungsgeber bedient sich zur Veröffentlichung von Rechtsverordnungen teilweise der
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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Der Verordnungsgeber bedient sich zur Veröffentlichung von Rechtsverordnungen teilweise der
Den sog. flexiblen Bedienformen (z.B. „Anrufbus“) wird als Alternative zum
Das Naturschutzrecht durchwirkt sowohl das gesamte raumbezogene Planungs- als auch
Die alltägliche Arbeit in Gemeinderäten wird vor allem durch die
Die Aufräumarbeiten nach dem sogenannten Jahrtausendhochwasser an der Elbe und
Der Beitrag setzt sich mit dem Problem auseinander, dass Landwirte
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