Die Möglichkeiten zur Effektivierung des Erörterungstermins, im Rahmen des geltenden Rechts
Der Erörterungstermin gerät bei komplexen und kontrovers diskutierten Großvorhaben an
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
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Der Erörterungstermin gerät bei komplexen und kontrovers diskutierten Großvorhaben an
Auf Anfrage der Bauen/Gestalten von Baudenkmälern spezialisierten Zeitschrift „Metamorphose“ hat
In kritischer Würdigung des in der Planfeststellungspraxis vieldiskutierten sog. „Frankenschnellweg-Urteil“
Nachdem die Windenergienutzung mit ihrer Förderung und Privilegierung im Jahr
Der Verordnungsgeber bedient sich zur Veröffentlichung von Rechtsverordnungen teilweise der
Den sog. flexiblen Bedienformen (z.B. „Anrufbus“) wird als Alternative zum