Der Schutz raumgreifender Kulturdenkmale: Die konzeptionelle „Anstrengung des Begriffs“ an den Grenzen des Denkmalrecht
Der Beitrag äußert sich – ausgehend von grundsätzlichen denkmalrechtlichen Erwägungen zum
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht, 1898-1956, deutscher Dramatiker und Lyriker)
Zu den- nachstehend aufgeführten – Themenbereichen finden Sie hier weitergehende Hintergrundinformationen. Soweit es sich dabei um Zeitungsartikel, Onlinepublikationen u.ä. handelt, können sie diese durch einen Link auf die Internetrepräsentanzen der jeweiligen Verlagshäuser abrufen. Die Texte der im Internet nicht mehr verfügbaren Artikel erhalten Sie aus urheberrechtlichen Gründen (nur) bei den jeweiligen Medienunternehmen:
Der Beitrag äußert sich – ausgehend von grundsätzlichen denkmalrechtlichen Erwägungen zum
Das Denkmalrecht schützt neben dem Einzeldenkmal auch größere Sachzusammenhänge, verbreitet
Im Frühjahr 2012 hat sich Filippo Mattioli zusammen mit Klaus
Das weitgehend haushaltsrechtlich reglementierte Subventionsrecht wird seit den aus dem
Ausgehend von einem Darmstädter Fall hat der Europäische Gerichtshof auf
Die Windenergienutzung an Land wird auch weiterhin – zumal im
Rechtsanwälte
Füßer & Kollegen
TRIAS, Martin-Luther-Ring 12
04109 Leipzig
Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr